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KFZ Schadengutachten
Erfahrener KFZ Gutachter für Schaden- und Wertgutachten
Durch meine jahrelange Praxis und kontinuierliche Weiterbildung garantiere ich Ihnen präzise und verlässliche Gutachten, die sowohl für Versicherungen als auch für private Zwecke verwendet werden können. Meine Unabhängigkeit ermöglicht es mir, eine objektive und faire Bewertung Ihres Fahrzeugs vorzunehmen, auf die Sie sich stets verlassen können.
Kostenlose Unfallgutachten bei Haftpflichtschäden
Ist ein Unfall passiert, so denken die meisten als erstes daran die Versicherung zu kontaktieren. Das ist zwar auch richtig, um den Schaden zu melden, allerdings ist es Ihr gutes Recht, einen unabhängigen KFZ Sachverständigen zu beauftragen, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug objektiv und unabhängig bewertet. Und das Beste daran: Als Beschädigter fallen für Sie keinerlei Kosten an.
Als unabhängiger KFZ Gutachter unterstütze ich Sie gerne dabei Ihre Ansprüche durchzusetzen und kann Ihnen garantieren, dass Ihr Fahrzeug im Falle eines Schadens gerecht bewertet wird.
Kontaktieren Sie mich gerne!
Gutachten Aufnahme direkt vor Ort
Dies spart Ihnen Zeit und Mühe, da ich zu Ihnen komme und das Fahrzeug an Ihrem Standort begutachte. Mit modernster Ausrüstung und einer mobilen Arbeitsweise gewährleiste ich eine gründliche und schnelle Bewertung des Schadens, sodass Sie sich um andere wichtige Dinge kümmern können.
Die wichtigsten Infos zu Schadengutachten im Überblick
Wie sieht der Ablauf in einem Schadenfall aus? Wer trägt die Kosten bei einem Haftpflichtschaden? Und welche Vorteile bringt ein Gutachten eigentlich?
Die Antworten auf diese Fragen finden Sie kurz und bündig hier im Überblick. Selbstverständlich stehe ich Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung und berate Sie zu allen Anliegen rund um das Thema Gutachten.
FAQ – Unfallgutachten & Haftpflichtschaden
Ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger bewertet Fahrzeugschäden neutral und fachlich korrekt. Er ermittelt Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert sowie weitere unfallbedingte Schadenspositionen und erstellt ein rechtssicheres Gutachten zur Schadenregulierung.
Ein Gutachten ist sinnvoll, sobald der Schaden nicht mehr als Bagatellschaden einzustufen ist. Es dient der vollständigen Beweissicherung und der korrekten Regulierung gegenüber der Versicherung.
Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, einen eigenen, unabhängigen KFZ-Sachverständigen frei zu wählen.
Dieses Recht ergibt sich aus § 249 BGB. Die Kosten für das Gutachten zählen zum ersatzfähigen Schaden und sind von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu übernehmen, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt.
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, einen Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.
Versicherungsgutachter handeln im Auftrag des Versicherers und vertreten dessen wirtschaftliche Interessen. Ein eigener Sachverständiger stellt sicher, dass der Schaden vollständig und neutral erfasst wird.
Den Sachverständigen beauftragen Sie selbst. Nur so ist gewährleistet, dass das Gutachten unabhängig und in Ihrem Interesse erstellt wird.
Nach dem Unfall erfolgt die Besichtigung des Fahrzeugs durch den Sachverständigen. Anschließend wird das Gutachten erstellt und an die Versicherung übermittelt. Auf dieser Grundlage erfolgt die Schadenregulierung. Danach entscheiden Sie, ob Sie reparieren lassen, fiktiv abrechnen oder das Fahrzeug verwerten.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten des Sachverständigengutachtens vollständig.
Voraussetzung ist, dass das Gutachten erforderlich war und kein Bagatellschaden vorliegt.
In der Regel nein. Häufig erfolgt eine Direktabrechnung zwischen Sachverständigem und Versicherung.
Eine Vorleistung des Geschädigten ist nur in Ausnahmefällen notwendig und grundsätzlich erstattungsfähig.
Die Kosten richten sich nach der Schadenhöhe und dem Umfang der Begutachtung. Pauschale Preise sind rechtlich unzulässig. Bei Haftpflichtschäden werden die Kosten üblicherweise vollständig von der Versicherung übernommen.
Ein Bagatellschaden liegt bei geringfügigen Schäden vor, meist ohne strukturelle oder sicherheitsrelevante Beeinträchtigungen (bis ca 750–1.000 Euro Schadenshöhe). In solchen Fällen reicht häufig ein Kostenvoranschlag aus.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen oder unverhältnismäßig nahe daran liegen.
Bis 100 % des Wiederbeschaffungswertes liegt kein Totalschaden vor.
Zwischen 100 % und 130 % greift die 130-%-Regel, sofern das Fahrzeug fachgerecht repariert und weiter genutzt wird.
Über 130 % liegt immer ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.
In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach Wiederbeschaffungswert minus Restwert.
Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet den Betrag, der für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug aufzuwenden ist.
Der Restwert ist der Erlös, den das beschädigte Fahrzeug im unreparierten Zustand noch erzielt.
Neben den Reparaturkosten werden u. a. Wertminderung, Nutzungsausfall, Abschleppkosten, Standkosten sowie weitere unfallbedingte Nebenkosten erfasst.
Die merkantile Wertminderung gleicht den geringeren Marktwert eines Fahrzeugs aus, der trotz fachgerechter Reparatur aufgrund der Unfallhistorie besteht.
Sie steht Geschädigten in vielen Fällen zu, insbesondere bei neueren und höherwertigen Fahrzeugen.
Ja. Können Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen, haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung oder alternativ auf einen Mietwagen.
Welche Variante wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, das Fahrzeug reparieren zu lassen. Die Entscheidung liegt allein bei Ihnen.
Ja. Sie können den Schaden auf Gutachtenbasis abrechnen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen.
Die Auszahlung erfolgt auf Grundlage der ermittelten Reparaturkosten unter Beachtung der geltenden rechtlichen Vorgaben.
Ja. Sie haben das Recht auf freie Werkstattwahl. Empfehlungen oder Vorgaben der Versicherung sind für Sie nicht bindend.
Nach Eingang des Gutachtens erfolgt die Regulierung in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen.
Verzögerungen können auftreten, wenn Unterlagen fehlen oder Kürzungen geprüft werden.
Ein Fachanwalt ist sinnvoll bei Kürzungen, Verzögerungen, strittiger Haftung oder komplexen Schadensfällen.
Bei einem unverschuldeten Unfall sind auch die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen.